{"id":68,"date":"2018-11-21T12:18:48","date_gmt":"2018-11-21T11:18:48","guid":{"rendered":"http:\/\/www.buchstabencenter.de\/?page_id=68"},"modified":"2019-05-08T12:11:26","modified_gmt":"2019-05-08T10:11:26","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.buchstabencenter.de\/?page_id=68","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p class=\"p1\"><span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\"><strong><span class=\"s1\">ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<br \/>\nvon <\/span>Buchstaben Center K\u00f6ppe GmbH (Bezeichnung im Text &#8222;Lieferant&#8220;)<\/strong><\/span><\/p>\n<p class=\"p3\"><span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\"><strong>1. Allgemeines<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">Den Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen Lieferant und Besteller liegen die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu Grunde. Andere Vereinbarungen sollten schriftlich fixiert werden.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers verpflichten den Lieferanten nicht, auch wenn ihnen nicht ausdr\u00fccklich widersprochen wird.<\/span><\/p>\n<p class=\"p3\"><span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\"><strong>2. Angebot<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">2.1 Die Angebote der Lieferanten einschlie\u00dflich der Lieferzeitangaben sind freibleibend.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">2.2 Soweit nichts anderes vereinbart, gelten alle Preise als Nettopreise zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackung.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">2.3 An Angeboten, Zeichnungen, Entw\u00fcrfen usw. beh\u00e4lt sich der Lieferant das Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Angebote und Entw\u00fcrfe usw. d\u00fcrfen Dritten, insbesondere Wettbewerbern, nicht zug\u00e4nglich gemacht und nicht zu Ausschreibungszwecken verwendet werden. Bei Nichtannahme des Angebots sind sie unverz\u00fcglich zur\u00fcckzugeben.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">2.4 F\u00fcr Muster, Skizzen, Entw\u00fcrfe und sonstige Projektierungsleistungen, die vom Besteller ausdr\u00fccklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Besteller \u00fcber.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">2.5 Bei Werbeanlagen oder sonstigen Werken, welche einschlie\u00dflich Montage angeboten werden, sind im Preis nicht enthalten: die niederspannungsseitige Installation, die Ger\u00fcststellung oder evtl. Hebezeuge, etwaige Leistungen anderer Gewerke, wie z.B. Maurer-, Verputz- oder Abdichtungsarbeiten, die Kosten f\u00fcr einen Standsicherheitsnachweis, Entsorgungskosten. Diese Kosten werden gesondert angeboten.<\/span><\/p>\n<p class=\"p3\"><span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\"><strong>3. Bestellung, Auftragsbest\u00e4tigung<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">3.1 Die Bestellung wird durch die Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten verbindlich. Etwaige Beanstandungen sind vom Besteller unverz\u00fcglich dem Lieferanten bekannt zu geben. Nebenabreden sollten schriftlich fixiert werden.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">3.2 Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tage, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endg\u00fcltig gekl\u00e4rt ist. Dazu geh\u00f6ren auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung und die Erteilung der Genehmigung durch Beh\u00f6rden oder Dritte.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">3.3 Nicht vorhersehbare, nicht abwendbare Ereignisse h\u00f6herer Gewalt berechtigen den Lieferanten auch innerhalb eines Verzuges, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder \u2013 soweit nicht lediglich ein vor\u00fcbergehendes Leistungshindernis, namentlich Streik und Aussperrung, vorliegt \u2013 wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten. Anspr\u00fcche gegen den Verwender, die bis zum Eintritt des Ereignisses begr\u00fcndet sind, bleiben unber\u00fchrt. Der Lieferant wird den Besteller unverz\u00fcglich \u00fcber den Eintritt eines Falles von h\u00f6herer Gewalt informieren. Der h\u00f6heren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren, nicht abwendbaren Umst\u00e4nde gleich, die dem Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, wie z.B. w\u00e4hrungs- und handelspolitische Ma\u00dfnahmen, Betriebsst\u00f6rungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichg\u00fcltig, ob diese Umst\u00e4nde bei dem Lieferanten, seinen Vorlieferanten oder einem Unterlieferanten eintreten. Der Lieferant setzt sich f\u00fcr eine sorgf\u00e4ltige Auswahl seiner Vor- bzw. Unterlieferanten ein.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">3.4 \u00c4nderungen der Ausf\u00fchrung, die sich als technisch notwendig erweisen und unter Ber\u00fccksichtigung der Interessen des Lieferanten f\u00fcr den Besteller zumutbar sind, bleiben vorbehalten.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">3.5 Die G\u00fcltigkeit des Vertrages ist unabh\u00e4ngig von der Genehmigung durch Beh\u00f6rden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Soweit die Genehmigung durch den Lieferanten beschafft wird, ist dieser Vertreter des Bestellers. Die Kosten und die Genehmigungsgeb\u00fchren tr\u00e4gt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endg\u00fcltig versagt, kann der Lieferant die vereinbarte Auftragssumme verlangen. Ersparnisse und Vorteile des Lieferanten infolge der Nichtausf\u00fchrung des Auftrags sind abzuziehen, soweit sie nachgewiesen sind.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">3.6 Notwendige \u00c4nderungen auch aufgrund beh\u00f6rdlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">3.7 Ist der Lieferant aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder beh\u00f6rdlicher Anweisungen gehalten, demontierte Teile zu entsorgen, so hat der Besteller die zus\u00e4tzlich entstehenden Entsorgungskosten auch dann zu tragen, wenn dies nicht ausdr\u00fccklich vereinbart wurde. Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder andere Vorschriften etwas anderes vorsehen.<\/span><\/p>\n<p class=\"p3\"><span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\"><strong>4. Montage<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">4.1 Bei \u00fcbernommenen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderungen und Verz\u00f6gerungen durchgehend durchgef\u00fchrt werden k\u00f6nnen.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">4.2 In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umst\u00e4nde Verz\u00f6gerungen eintreten oder zus\u00e4tzlicher Arbeitsaufwand erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeits-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">4.3 Evtl. erforderliche Fremdleistungen (s.o. Ziff. 2 Abs. 5) k\u00f6nnen vom Lieferanten auf Rechnung des Bestellers in Auftrag gegeben werden.<\/span><\/p>\n<p class=\"p3\"><span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\"><strong>5. Lieferung und Abnahme<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">5.1 Bei Lieferung der Werbeanlage oder sonstiger Werke ohne Montage erfolgen Versand oder Transport auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Kosten f\u00fcr eine evtl. Transportversicherung tr\u00e4gt der Besteller. Etwaige Transportsch\u00e4den m\u00fcssen unverz\u00fcglich durch Tatbestandsaufnahme gegen\u00fcber dem Transporteur festgestellt werden.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">5.2 Werden Werbeanlagen oder sonstige Werke durch den Lieferanten montiert, ist der Besteller zur unverz\u00fcglichen Abnahme nach Beendigung der Montage verpflichtet. Bei Verhinderung hat der Besteller die Abnahme binnen 12 Werktagen durchzuf\u00fchren. Unterbleibt diese, gilt die Abnahme mit Ablauf der Frist als erfolgt, wenn der Lieferant den Besteller bei Beginn der Frist auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen hat.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">5.3 Versand- oder montagefertig gemeldete Ware, die vom Besteller innerhalb von 5 Werktagen nicht abgerufen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert. Gleichzeitig erfolgt Rechnungsstellung.<\/span><\/p>\n<p class=\"p3\"><span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\"><b>6. Zahlungsbedingungen<br \/>\n<\/b>6.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">6.2 Der Rechnungsbetrag ist 10 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug f\u00e4llig.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">6.3 Kommt der Abnehmer mit seiner Leistung in Verzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 3% \u00fcber dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu berechnen. Das Recht, einen etwaigen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen, bleibt hiervon unber\u00fchrt.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">6.4 Der Abnehmer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zur\u00fcckhaltungsrecht kann er nur geltend machen soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">6.5 Die Preise bestimmen sich ab Werk; der Abnehmer tr\u00e4gt insbesondere die Transportkosten. Eine Transportversicherung wird durch uns nur auf ausdr\u00fcckliches Verlangen des Abnehmers und auf seine Kosten abgeschlossen.<\/span><\/p>\n<p class=\"p3\"><span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\"><strong>7. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">7.1 Alle Waren des Lieferanten bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung s\u00e4mtlicher Forderungen gegen den Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen, Eigentum des Lieferanten. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">7.2 Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung des Lieferanten.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">7.3 Der Besteller ist berechtigt, die Lieferungen im ordentlichen Gesch\u00e4ftsverkehr weiterzuverkaufen.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">Andere Verf\u00fcgungen, insbesondere die Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung,sind ihm nicht gestattet. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">weiterzuver\u00e4u\u00dfern, und zwar mit der Ma\u00dfgabe, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Lieferanten \u00fcbergeht: Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an den Lieferanten ab, und zwar gleichg\u00fcltig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche die Rechte des Lieferanten in irgendeiner Weise ausschlie\u00dfen oder beeintr\u00e4chtigen.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">Der Besteller darf insbesondere keine Vereinbarung eingehen, welche die Vorausabtretung der Forderungen an den Lieferanten zunichte macht oder beeintr\u00e4chtigt. Zur Einziehung der an den Lieferanten abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller auch nach Abtretung erm\u00e4chtigt; der Lieferant beh\u00e4lt sich jedoch ausdr\u00fccklich die selbst\u00e4ndige Einziehung der Forderungen, insbesondere f\u00fcr den Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers, vor. Auf Verlangen des Lieferanten muss der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigen und dem Schuldner die Abtretung mitteilen.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">7.4 Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, vom Lieferanten nicht verkauften Waren weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Abtretung der Forderung in H\u00f6he des Wertes dieser Miteigentumsanteile.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erf\u00fcllung eines Werk- oder Lieferungskaufs verwendet, so gelten f\u00fcr die Forderung aus diesem Vertrage die vorstehenden Bedingungen entsprechend.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">7.5 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen f\u00fcr den Lieferanten als Hersteller, ohne ihn zu verpflichten. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenst\u00e4nden wird der Lieferant Eigent\u00fcmer oder Miteigent\u00fcmer des neuen Gegenstandes oder des vermischten Bestandes. Erlischt das Eigentum des Lieferanten durch Verbindung oder Vermischung, so \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Lieferanten und verwahrt sie unentgeltlich f\u00fcr ihn. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">7.6 \u00dcbersteigt der Wert der dem Lieferanten zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Besteller um mehr als 10%, so ist der Lieferant auf Verlangen insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">7.7 Der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Besteller \u00fcbergeht und die abgetretenen Forderungen dem Besteller zustehen.<\/span><\/p>\n<p class=\"p3\"><span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\"><strong>8. M\u00e4ngelhaftung<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">8.1 M\u00e4ngel der Ware sind von Bestellern, die Unternehmer sind, dem Lieferanten unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen, und zwar sp\u00e4testens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort. M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltigster Pr\u00fcfung innerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sind unverz\u00fcglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung oder Benutzung, sp\u00e4testens aber innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist (Ziffer 8 Absatz 4), schriftlich zu r\u00fcgen. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge von Bestellern, die Unternehmer sind, ist der Lieferant zur Nacherf\u00fcllung in Form der Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) berechtigt. Solange nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt, hat der Besteller nicht das Recht, Herabsetzung der Verg\u00fctung oder \u2013 sofern nicht eine Bauleistung Gegenstand der M\u00e4ngelhaftung ist \u2013 R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrags zu verlangen.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">8.2 Die Haftung des Lieferanten bei M\u00e4ngeln der Ware ist auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. In Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit Unternehmern ist die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgesch\u00e4den), ausgeschlossen.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">Dies gilt nicht, wenn der Lieferant eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, der eingetretene Mangelfolgeschaden in der Reichweite einer Garantie des Lieferanten f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware liegt oder eine vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzung des Lieferanten, seines gesetzlichen Vertreters oder seines Erf\u00fcllungsgehilfen vorliegt. Das Gleiche gilt f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Lieferanten oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">8.3 Handels\u00fcbliche Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur M\u00e4ngelr\u00fcge.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">8.4 Gegen\u00fcber Unternehmern verj\u00e4hrt der Anspruch auf Nachbesserung mit einer Frist von 1 Jahr nach Gefahr\u00fcbergang auf den Besteller. Soweit Schadensersatzanspr\u00fcche nach Ziffer 8 Absatz 2 bestehen, verj\u00e4hren diese innerhalb von 2 Jahren ab Gefahr\u00fcbergang. F\u00fcr die Herstellung beweglicher Sachen, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gilt eine Verj\u00e4hrungsfrist von 5 Jahren ab Gefahr\u00fcbergang.<\/span><\/p>\n<p class=\"p3\"><span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\"><strong>9. Sonstige Pflichtverletzungen<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">9.1 Schadensersatzanspr\u00fcche bei zu vertretender Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um eine vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzung des Lieferanten, seines gesetzlichen Vertreters oder eines Erf\u00fcllungsgehilfen oder um Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung des Lieferanten oder einer vors\u00e4tzlichen oder fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erf\u00fcllungsgehilfen beruhen.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">9.2 Die Haftung \u2013 ausgenommen diejenige f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit \u2013 ist begrenzt auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens, es sei denn, es handelt sich um eine vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzung des Lieferanten, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner leitenden Angestellten.<\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">9.3 Ausgenommen Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit und vors\u00e4tzliche oder grob fahrl\u00e4ssige Pflichtverletzung des Lieferanten, seines gesetzlichen Vertreters, oder seiner leitenden Angestellten verj\u00e4hren die in Ziffer 9 Absatz 1 genannten Anspr\u00fcche gegen den Lieferanten mit einer Frist von einem Jahr.<\/span><\/p>\n<p class=\"p3\"><span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\"><strong>10. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstandklausel<\/strong><\/span><br \/>\n<span style=\"font-family: helvetica,arial,sans-serif;\">10.1 Im Verkehr mit Unternehmern ist Erf\u00fcllungsort der Sitz des Lieferanten. Gerichtsstand ist der Sitz des Lieferanten im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Unternehmern und juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts. F\u00fcr den Fall, dass der Wohnsitz oder gew\u00f6hnliche Aufenthalt des Bestellers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, sowie f\u00fcr den Fall, dass der Besteller nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Lieferanten vereinbart.<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN von Buchstaben Center K\u00f6ppe GmbH (Bezeichnung im Text &#8222;Lieferant&#8220;) 1. 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